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Corona-Krise: Hilfen für freischaffende Künstler*innen und Kleinunternehmen
Aktionen, Förderprogramme und Hilfsangebote
Die Corona-Pandemie versetzt den Kulturbetrieb in den Stillstand und bringt viele Kulturschaffende an den Rand ihrer Existenz und darüber hinaus. Zugleich zeigt sich viel Solidarität und es werden Soforthilfe-Angebote und Initiativen gestartet, um den Betroffenen durch diese Krise zu helfen. Wir geben einen Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten für Akteur*innen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese Zusammenstellung wird regelmäßig aktualisiert. Ihre Ergänzungen nehmen wir gerne auf – senden Sie dazu einfach eine Mail kontakt@jungeohren.de.
Die Deutsche Orchester-Stiftung ruft bundesweit zu einer Spendenaktion für die freischaffenden Musiker*innen auf. Der >>> Nothilfefonds soll von der Corona-Krise finanziell und sozial betroffene Musiker*innen unterstützen.
Die Deutsche Orchestervereinigung ruft ihre Mitglieder in finanziell abgesicherten Verhältnissen zur >>> Unterstützung der freischaffenden Mitglieder auf. Der DOV-Vorstand hat beschlossen, als Notfallunterstützung 150.000 Euro Soforthilfe zur Verfügung zu stellen.
Das kommunale Sonderprogramm >>> „In der Krise sichtbar und hörbar bleiben“ der Stadt Chemnitz unterstützt Kunst- und Kulturschaffende dabei, trotz der Einschränkungen regional und kommunal sicht- bzw. hörbar zu bleiben und kulturell/künstlerisch wirksam zu sein. Die Fördermittel können für Marketingaktionen, Digitalangebote oder für besondere künstlerische/kulturelle Projekte eingesetzt werden.
Die Crowdfunding-Aktion >>> Leipziger Kulturfallschirm geht in die zweite Runde und greift freien Kulturschaffenden in Leipzig weiterhin unter die Arme. In der zweiten Auflage reagiert die Leipziger Kulturlandschaft auf Spenden mit limitierten, attraktiven Dankeschön-Angeboten, u.a. Wohnzimmerkonzerte, Sonderführungen in Museen, Workshops und CDs.
Unter dem Motto #StayHomeStandUp ruft die Absicherungsplattform elinor zur >>> Kunstnothilfe auf. Für den Erhalt des Fonds ist die Mitgliedschaft in der Sozialkasse vorausgesetzt.
Bei der Crowdfunding-Community startnext können >>>Crowdfunding-Aktionen u.a. in den Bereichen Musik und Darstellende Künste aus dem gesamten deutschsprachigen Raum gestartet und unterstützt werden.
>>> #handforahand ist ein Solidaritätsfonds für freie Bühnen- und Tontechniker*innen, Beleuchter*innen, Stage Hands und Veranstaltungshelfer*innen.
Der Rundfunkchor Berlin setzt sich für eine schnellstmögliche, bedingungslose und unkomplizierte Hilfe für freischaffende Kolleg*innen ein und ruft zur gemeinsamen Unterstützung auf: >>> https://corona.rundfunkchor.info
Das Magazin Oper! und die Manfred-Strohscheer-Stiftung haben den Spendenfonds>>> Saengerhilfe.de für freischaffende Sänger*innen und Beschäftigte des Musiktheaters eingerichtet.
Im Rahmen der Kampagne #keepyourticket rufen Kulturinstitutionen zu Solidarität und dem Behalten gekaufter Tickets auf.
Unter dem Motto >>>„Kunst kennt keinen Shutdown“ hat die Hamburgische Kulturstiftung gemeinsam mit weiteren Hamburger Stiftungen einen Hilfsfonds ins Leben gerufen. Die Spenden werden an die freien Künstler*innen in Hamburg gehen, die Antragstellung soll jedoch in Kürze freigeschaltet werden.
Das Theater und Orchester Heidelberg ruft die Solidaritätsaktion mit lokalen Künstler*innen ins Leben: >>> „Solo Fantastico“. 60 Tage lang, vom 15. April bis 13. Juni 2020, wird gemeinsam mit dem Kulturamt je ein*e Künstler*in des Tages auf der digitalen Bühne präsentiert. Für jedes Video des Tages erhält der*die Künstler*in ein Honorar von 500 Euro (zzgl. MwSt.).
Die >>> KunstNothilfeBochum unterstützt Kulturschaffende mit bis zu 1.000 Euro und ruft zu weiteren Spenden auf. Die Vergabe erfolgt durch die Jury-Entscheidung.
Mit >>>„Kultur ans Netz“ unterstützt Sachsen-Anhalt Künstler*innen nach Erarbeitung einer präsentationsreifen künstlerischen Leistung mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Die geförderten Projekte sollen geeignet sein, das jeweilige Arbeitsergebnis im Landesportal unter www.kultur.sachsen-anhalt.de zu präsentieren. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Juni über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.
MDR KULTUR unterstützt Musiker*innen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit >>> Corona-Soli-Playlisten. Je häufiger die Playlists gehört werden, desto mehr Tantiemen erhalten die Musikerinnen und Musiker gutgeschrieben.
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Zahlreiche Portale stellen die aktuellsten Hilferufe, unterstützenden Aktionen und kreativen Veranstaltungen zusammen:
>>> Corona-Soforthilfe-Rechner
Seit 29. April 2020 können die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen und Projekte >>> Ausfallhonorare bis zu 60 Prozent der eigentlichen Gage beantragen. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro.
Das >>> Hilfsprogramm für freie Orchester unterstützt Klangkörper, die nicht überwiegend öffentlich finanziert werden, mit bis zu 200.000 Euro. Voraussetzung ist, dass sie ihren Sitz in Deutschland haben und ihre Projekte im Inland durchgeführt werden.
Für das von der BKM ausgegebene >>> „NEUSTART. Sofortprogramm für Coronabedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ können Anträge ab sofort gestellt werden. Ziel des Programms ist es, kleineren und mittleren Kultureinrichtungen bei Umbau- und Ausstattungsmaßnamen angesichts der Coronakrise zu helfen.
WICHTIG: Das Bundesprogramm für die Corona-Soforthilfe endete am 31. Mai 2020. Anträge, die bis dahin eingereicht worden sind, werden derzeit geprüft und bearbeitet. Alle Anträge, die nach dem 31. Mai 2020 eingereicht werden, können nicht mehr bearbeitet werden. Der Bund plant bereits weitere Maßnahmen.
WICHTIG: Die Landeskriminalämter warnen vor gefälschten Seiten, Formularen oder auch betrügerischen Anrufen. Bitte nutzen Sie die Formulare aus den offiziellen Verwaltungsseiten des Landes.
In Baden-Württemberg endete die Antragsfrist für die Soforthilfe-Corona zum 31. Mai 2020. Ein Nachfolgeprogramm für die Soforthilfe wird schnellstmöglich auf den Weg gebracht.
Bayern stellt monatlich bis zu 1.000 Euro zur Verfügung eigens für >>> freischaffende Künstler*innen, die nach Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit verdienen.
Berlin stellt in der >>> „Soforthilfe V“ kleinen und mittleren Unternehmen mit über 10 und bis zu 100 Beschäftigten Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit oder nachrangig Soforthilfezuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage. Die Antragstellung pausiert täglich zwischen 18:00 und 9:00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen.
Das in Bremen freigestellte Programm für freischaffende Künstler*innen ist am 31. Mai 2020 ausgelaufen. Der Senator für Kultur strebt eine Fortsetzung an.
Hessen stellte zwar die Antragstellung auf Corona-Soforthilfe ebenfalls ein, behält jedoch die Corona-Soforthilfe für Vereine, Kulturbetriebe und Spielstätten sowie Laienensembles. >>> Mehr Informationen.
Nordrhein-Westfalen >>> erweitert die NRW-Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler, deren Anträge auf Soforthilfe wegen erschöpfter Mittel nicht bewilligt werden konnten. Sie können einen neuen Antrag stellen und erhalten unter Nachweis ihrer Tätigkeit eine finanzielle Unterstützung von 2.000 Euro für die Monate März und April.
>>> Künstler-Sozialversicherungsfonds können alle Künstler*innen und Musikvermittler*innen, die beim Härtefallfonds der WKÖ nicht antragsberechtigt sind, beantragen. Die Unterstützung soll die durch Schließungen und Absagen bedingten Einkommensausfälle kompensieren. Ausgezahlt werden insgesamt maximal 6.000 Euro – in einer ersten Phase bis zu 1.000 Euro, in der zweiten Phase bis zu 2.000 Euro monatlich für maximal drei Monate.
Der >>> Härtefall-Fonds Phase 2 der WKÖ wurde als Soforthilfe für alle Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen (bis zu 9 Beschäftigte), Künstlerinnen und Künstler oder Neue Selbständige, deren Umsatz durch die Corona-Maßnahmen eingebrochen ist, eingerichtet. Ausgezahlt werden insgesamt maximal 6.000 Euro –in einer ersten Phase bis zu 1.000 Euro, in der zweiten Phase bis zu 2.000 Euro monatlich für maximal drei Monate.
Bei der Initiative >>> Stiftungen helfen Künstlern können alle Kulturschaffenden einen Antrag auf Unterstützung stellen, die seitens des Corona-Härtefallfonds und des Künstler-Sozialversicherungsfonds keine Unterstützung erhalten. Ebenso können begründete Härtefälle eingebracht werden, wenn die Mittel aus den beiden Fonds nicht ausreichen, um die persönliche Lebenssituation abzusichern. Die Beurteilung der Vergabe erfolgt über einen Beirat. Weitere Spenden sind erwünscht.
Die Verwertungsgesellschaften AKM & austro mechana und die Österreichische Interpretengesellschaft stellen ihren Mitgliedern einen >>> Kultur-Katastrophenfonds frei. Diese Hilfe steht ausschließlich Musik-Urheber*innen sowohl als Zuschuss als auch als zinsloses Darlehen zur Verfügung.
Für weitere Möglichkeiten sowie Informationen besuchen Sie bitte >>> die Webseite des Bundesministeriums Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport.
Soforthilfe für Kulturschaffende wird durch >>> Suisseculture Sociale gewährleistet. Diese Soforthilfe ist nur für Personen vorgesehen.
Im Bereich der Soforthilfe für Kulturunternehmen wie auch bei der Kompensation für ausgefallene Veranstaltungen hat der Bundesrat die Kantone als zuständige Stellen bezeichnet. Wenn Sie Fragen und/oder konkrete Anliegen haben, müssen Sie sich an die zuständigen Stellen in Ihrem Wohnkanton wenden.
Die SONART ruft zu >>> Datenerfassung der Gegenausfälle wegen Coronavirus auf. Das Ausfüllen des Formulars berechtigt zwar nicht zum Bezug von Nothilfe- oder Kompensationszahlen, hilft jedoch aufzuweisen, dass Hilfe nötig ist.
Zuletzt bearbeitet am 8. Juni 2020, alle Angaben ohne Gewähr.